Sozial und Gerecht

Sozial und Gerecht

Sozial und Gerecht

Mehr soziale Gerechtigkeit beschäftigt vor allem die entwickelten Länder seit langem, da vor allem dort eine unglaublich hohe Zusammenballung des Kapitals entstanden ist.. Die zehn wohlhabendsten Menschen weltweit verfügen über 150 Billionen (1500 mal 1 Mrd.) US$. Ähnlich sind die Verhältisse auch bei uns, Die sich auch bei uns  ständig vergrößernde Schere zwischen arm und reich in der Gesellschaft führt zu immer stärkeren Spannungen und wird inzwischen auch von der Mehrheit in unserem Land als schwerwiegend ungerecht empfunden. Und das ist nicht so sehr der besonderen Tüchtigkeit, Clevernis oder Erbschaften zu verdanken, sondern den Staatsführungen, die es versäumt haben, Kapitalgewinne gerecht zu versteuern. Sie haben einen Großteil ihrer Verteilungsmacht an die keinerlei Wahl unterworfenen Kapital- und  Finanzmärkte abgegeben. Da seit langem erwiesen ist, dass die Gewinne aus Kapital wesentlich höher sind als die aus Arbeit, ist das Ergebnis eine ständig wachsende Ungleichheit auch in den entwickelten Staaten. Da das Kapital nach Möglichkeiten seiner Vermehrung sucht und diese oft in der Spekulation mit dem Geld besteht, führt das zu den berüchtigten Finanzkrisen, die letztlich von allen Bürgern durchgestanden werden müssen und die Spekulanten außen vor läßt. Das hat kürzlich der Architekt, Publizist und emerit. Prof. Guenther Moewes in einem Gastkommentar einer Tageszeitung gut erläutert, indem er sich mit der Vermeidbarkeit von Finanzkrisen beschäftigt. Ursache von Finanzkrisen sind sind danach nicht in erster Linie „Gier“ und „böse Banker“, sondern vielmehr die exponentielle Überentwicklung des privaten Verleih- und Spekulationskapitals, durch die eine Überschuldung erst ausgelöst werde. Staatsverschuldung und Finanzkrisen können deshalb grundsätzlich nur eingedämmt werden, indem die privaten Großvermögen reduziert werden. Andernfalls kann auch die Überschuldung nicht zurückgeführt werden und aller Abbau von Staatsschulden bliebe immer nur schuldeninternes Umwälzen auf Unternehmen und Haushalte. Staatspolitisch würden wir zu einer Plutokratie, einer Herrschaft der Reichen.

15.06.2024          Zinsen aus Wertpapieren als Scheinlösung
Unser Finanzminister will sichere und höhrere Renten mit vielen Milliarden erzielen, die vom Staat in Wertpapieren angelegt werden. Wann werden daraus wohl die ersten Erträge für Rentner fließen? Unsere Renten dagegen sind und bleiben aber sicher. Eine bessere Lösung wäre es daher, die Lohnabhängigen daran zubeteiligen, was an Mehrwert durch seine Arbeit entsteht. Eine unberechtigte Bevorzugung des Kapitals.

Ein Beitrag, den ich 1976 geschrieben habe, ist noch immer aktuell.
“Betriebliche Vermögensbildung: Begräbnis einer Illusion? In dem Ende Januar (1976) veröffentlichten Jahresbericht der Bundesregierung wurde, und das ohne zeitliche Einschränkung, ein Reformvorhaben auf Eis gelegt, das zu einem zentralen Thema der Koalition gehört hatte: die betriebliche Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Die ersatzlose Streichung dieses Vorhabens ist umso unverständlicher, da inzwischen auch die Unternehmer begreifen, dass dieses von ihnen früher als sozialistische oder gar  kommunistische und ‚den Untergang der freien Marktwirtschaft einleitendes‘ Vorhaben ihnen selbst ganz handfeste Vorteile verschaffen kann. Wir müssen dazu wissen, dass vor allem die mittelständische Industrie seit Jahren eine zunehmende Auszehrung des Eigenkapitals zu verzeichnen hat, das nun mal vorhanden sein muss, damit das Unternehmen läuft. Hier liegt auch, zusammen mit dem häufig zu beobachtenden Versagen der Unternehmensführung die wesentliche Ursache für die auffällige Zunahme der Konkurse in der Rezession der letzten beiden Jahre. Wirtschaftsfachleute stimmen überein, dass hier bald Lösungen gefunden werden müssen. Sonst wird in der deutschen Wirtschaft ein noch stärkerer Konzentrationsprozess einsetzen. Der könnte eine noch größere Zahl von Unternehmen, die sich nicht wie Aktiengesellschaften über die Börse finanzieren können, in den Konkurs führen.  Begreift man einerseits die Beteiligung von Arbeitnehmern am Produktivvermögen als notwendige Ergänzung der Mitbestimmung und erkennen wir andererseits die Gefahr des Verlusts von Arbeitsplätzen durch verstärkte Unternehmenszusammenschlüsse mit der berüchtigten Folge der Wegrationalisierung von Arbeitsplätzen, so wird deutlich, dass hier einer richtigen gesellschaftspolitischen Entwicklung nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt wird. Dem ursprünglichen Fondsmodell wird kaum noch eine Chance gegeben. Abgesehen von dem Problem, wer diese Fonds leiten soll, stellt sich die Frage nach den sozialpolitischen Zielrichtungen derartiger Kapitalsammelstellen. Der einzelne Arbeitnehmer wird sich auch hinsichtlich der ihm zustehenden Kapitalanteile eher für seinen eigenen Betrieb und dessen Vermögen interessieren als für ein Kapitalansammlung, deren Substanz und Zusammensetzung ihm völlig fremd sind. Als Ergebnis mit Geltung auch für die einzelbetriebliche Vermögensbildung hat eine im Bundesfinanzministerium gebildete Arbeitsgruppe aber festgestellt, „dass eine ausgewogene und rationelle Gesamtlösung wegen rechtlicher und technischer Gründe auf zurzeit nicht lösbare Schwierigkeiten stößt.“ Die verschiedenen hierfür genannten Begründungen können allesamt nicht überzeugen. Doch verursacht die Ermittlung des wahren Werts eines Unternehmens keine Schwierigkeiten Es gibt einige anerkannte wirtschaftliche Formeln, nach denen sich ohne Unterschied der Rechtsform der Wert der Anteile ohne Schwierigkeiten errechnen läßt. Eine unabhängige und fachlich kompetente Institution, wie zum Beispiel die Bundesbank, könnte hierzu Richtlinien aufstellen. Sie können jährlich gegebenenfalls geränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dazu wird die vom Unternehmen sowie jährlich aufzustellende Jahresbilanz entsprechend geändert und dort auch die Veränderungen des Personals im Beurteilungszeitraum erfasst. Eines neuen Verwaltungsapperats bedarf es nicht. Die für die Arbeitsgruppe ebenfalls unlösbare steuerliche Behandlung der Arbeitnehmeranteile wird wie folgt geregelt: Der Anteil, den der Arbeitnehmer nach einer gewissen Sperrfrist jährlich entnehmen kann, versteuert er wie sein übriges Einkommen. Der im Unternehmen verbleibende (Gewinn-) Anteil bleibt steuerfrei und wird zu Eigenkapital. Beim Arbeitsplatzwechsel werden seine Anteile zum Stichtag bewertet und auf das neue Unternehmen übertragen. Bei seiner Verrentung kann der Arbeitnehmer wählen, ob er sein Guthaben abzieht oder sich mit dem (Teil-)Betrag verrenten läßt.”